• Die AKFS verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die AKFS ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel der AKFS dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.